Diese Übergangsregelung beschreibt, was von Zertifikatsinhabern, Auftraggebern und Zertifizierungsstellen während der Übergangsfrist von Handbuch 3.1 zu Handbuch 4.0 und von Wertungskriterium-3.1 zu Wertungskriterium-4.0 zu beachten ist.